1. Anfahrt
Das Betreten des Veranstaltungsortes sowie das
Parken erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.
Bitte beachten Sie die Hinweise der Ordnungskräfte.
Es wird gebeten, möglichst öffentliche Verkehrsmittel
zu benutzen.
2. Einlass
Die Eintrittskarte berechtigt zum einmaligen Besuch
der auf der Karte genannten Veranstaltung. Beim
Verlassen des Veranstaltungsortes verliert die
Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Beim Einlass findet
unter Umständen eine Sicherheitskontrolle statt.
Der Ordnungsdienst ist angewiesen, Leibesvisitationen
vorzunehmen. Das Recht, den Einlass aus wichtigem
Grund (gegen Rückerstattung des Preises der Eintrittskarte)
zu verwehren, bleibt dem Veranstalter vorbehalten.
3. Altersbegrenzung
Nach § 7 JuSchG dürfen Kinder unter 6 Jahren -auch
in Begleitung von Erziehungsberechtigten oder
erziehungsbeauftragten Personen- nicht zur Veranstaltung
eingelassen werden. Kinder zwischen 6 und unter
14 Jahren dürfen nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten
oder einer erziehungsbeauftragten Person eingelassen
werden. Jugendliche ab dem vollendeten 14. Lebensjahr
dürfen ohne Begleitung personensorgeberechtigter
oder erziehungsbeauftragter Personen eingelassen
werden. Etwaige Ausnahmen entnehmen Sie bitte der jeweiligen Veranstaltung.
4. Lautstärke
Bei Konzerten kann aufgrund der Lautstärke die
Gefahr von Hör- und Gesundheitsschäden bestehen.
Der Veranstalter stellt daher Ohrstöpsel zum Selbstkostenpreis
an der Abendkasse zur Verfügung. Das Anhören des
Konzertes ohne Ohrschützer erfolgt auf eigene
Gefahr.
5. Hausordnung
Die Hausordnung der jeweiligen Veranstaltungsstätte
und die Hinweise und Anordnungen der Ordnungskräfte
sind zu beachten. Das Betreten des Bühnenbereiches
sowie das Besteigen von Absperrungen ist Unbefugten
untersagt. Bei Zuwiderhandlungen kann auf Anordnung
des Veranstalters eine Verweisung vom Veranstaltungsort
erfolgen.
6. Verbotene Gegenstände
Das Mitbringen von harten, sperrigen und gefährlichen Gegenständen, Getränkebehältern, Glas, Dosen, Hockern, pyrotechnischen Gegenständen, Wunderkerzen, Feuerwerkskörper, Waffen sowie Tonbandgeräten, Film-, Foto- und Videokameras, Tieren, dazu zählen auch Begleit-/Assistenztiere, und große Mengen an Speisen ist untersagt. Taschen und Rucksäcke dürfen eine Maximalgröße von DIN A4 nicht überschreiten. Bei Nichtbeachtung und Nichteinhaltung dieses Verbotes erfolgt der Verweis des Veranstaltungsortes.
7. Verbot von Film- und Tonaufnahmen
Ton-, Film- und Videoaufnahmen - auch für den
privaten Gebrauch - sind untersagt.
8. Ausfall oder Verlegung der Veranstaltung
Über Ausfälle, Verlegungen und Änderungen von
Veranstaltungen bitten wir Sie, sich regelmäßig
hier auf unserer Homepage zu informieren. Bitte
beachten Sie aber auch Presse-, Funk- und Fernsehmeldungen
im Vorfeld Ihrer gewünschten Veranstaltung.
9. Umtausch / Rücknahme
Ein Umtausch und die Rücknahme bereits gekaufter Eintrittskarten ist grundsätzlich ausgeschlossen. (Bei dem Verkauf von Tickets für eine Konzert-, Musical-, Theater-, Sport- oder sonstige Freizeitveranstaltung liegt kein Fernabsatzvertrag im Sinne des § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB vor.) Auch bei Verlust der Eintrittskarte ist kein Ersatz möglich.
Ausnahmen sind Absage oder terminliche Verlegung einer Veranstaltung.
Eintrittskarten werden in diesem Fall entsprechend der aktuell geltenden Rechtslage erstattet.
Wird die Veranstaltung - in zumutbarem Rahmen - örtlich verlegt, behalten die Eintrittskarten ihre Gültigkeit. Ein Anspruch auf den Besuch eines bestimmten Veranstaltungsortes besteht nicht.
Wird die Veranstaltung auf Grund eines Umstands abgesagt, abgebrochen oder verschoben, den der Veranstalter nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt), ist das Recht des Besuchers, vom Vertrag zurückzutreten, ausgeschlossen. Im Falle der Absage oder des Abbruchs wird der Veranstalter die Veranstaltung, soweit und sobald möglich und zumutbar, nachholen. Wird die Veranstaltung verschoben oder – im Falle der Absage oder des Abbruchs – nachgeholt, behalten die Tickets für den Ersatztermin der Veranstaltung ihre Gültigkeit.
Sie nehmen mit dem Kauf von Eintrittskarten zur Kenntnis, dass gesetzliche Bestimmungen und Vorgaben zum Einlass zur Veranstaltung (z.B. ein eventueller "grüner Pass" o.ä., Tests, digitale oder analoge Zertifikate usw.) von uns umgesetzt werden müssen und nicht zum Kaufrücktritt berechtigen. Bei Nichteinhaltung der Bestimmungen und Vorgaben zum Einlass wird der Zutritt zur Veranstaltung nicht gewährt werden.
Der Veranstalter weist darauf hin, dass auch bei vollständiger Umsetzung eines angemessenen Schutz- und Hygienekonzepts sowie der Einhaltung aller gebotenen Hygienemaßnahmen eine Infektion des Besuchers mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) oder anderen Krankheitserregern nicht vollständig ausgeschlossen werden kann.
10. Weiterverkauf Tickets (Zweitmarkt)
10.1. Der Erwerber sagt verbindlich zu, die Eintrittskarte(n) ausschließlich für private Zwecke zu
nutzen. Jeglicher gewerbliche Weiterverkauf der erworbenen Eintrittskarten ohne Einholung einer
vorherigen Zustimmung durch den Veranstalter ist verboten.
10.2. Der private Weiterverkauf von Eintrittskarten zu einem höheren als dem aufgedruckten Kartenpreis
zuzüglich nachgewiesener Gebühren, die bei dem Erwerb der Eintrittskarte tatsächlich berechnet worden
sind, ist verboten.
10.3. Verstößt der Erwerber gegen eines der in Ziff. 1 und 2 normierten Verbote, so ist er für jeden
Verstoß zur Zahlung einer Vertragsstrafe an den Veranstalter in Höhe von EUR 2.500,00
verpflichtet.
10.4. Der Veranstalter behält sich vor, Erwerber, die gegen die in Ziff. 1 und 2 normierten Verbote
verstoßen, in Zukunft vom Ticketerwerb auszuschließen.
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