Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der Kartenkäufer akzeptiert beim Kauf einer Eintrittskarte folgende allgemeine Geschäftsbedingungen:
 

1. Anfahrt
Das Betreten des Veranstaltungsortes sowie das Parken erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Bitte beachten Sie die Hinweise der Ordnungskräfte. Es wird gebeten, möglichst öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen.

2. Einlass
Die Eintrittskarte berechtigt zum einmaligen Besuch der auf der Karte genannten Veranstaltung. Beim Verlassen des Veranstaltungsortes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Beim Einlass findet unter Umständen eine Sicherheitskontrolle statt. Der Ordnungsdienst ist angewiesen, Leibesvisitationen vorzunehmen. Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Preises der Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt dem Veranstalter vorbehalten.

3. Altersbegrenzung
Nach § 7 JuSchG dürfen Kinder unter 6 Jahren -auch in Begleitung von Erziehungsberechtigten oder erziehungsbeauftragten Personen- nicht zur Veranstaltung eingelassen werden. Kinder zwischen 6 und unter 14 Jahren dürfen nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person eingelassen werden. Jugendliche ab dem vollendeten 14. Lebensjahr dürfen ohne Begleitung personensorgeberechtigter oder erziehungsbeauftragter Personen eingelassen werden. Etwaige Ausnahmen entnehmen Sie bitte der jeweiligen Veranstaltung.

4. Lautstärke
Bei Konzerten kann aufgrund der Lautstärke die Gefahr von Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. Der Veranstalter stellt daher Ohrstöpsel zum Selbstkostenpreis an der Abendkasse zur Verfügung. Das Anhören des Konzertes ohne Ohrschützer erfolgt auf eigene Gefahr.

5. Hausordnung
Die Hausordnung der jeweiligen Veranstaltungsstätte und die Hinweise und Anordnungen der Ordnungskräfte sind zu beachten. Das Betreten des Bühnenbereiches sowie das Besteigen von Absperrungen ist Unbefugten untersagt. Bei Zuwiderhandlungen kann auf Anordnung des Veranstalters eine Verweisung vom Veranstaltungsort erfolgen.

6. Verbotene Gegenstände
Das Mitbringen von harten, sperrigen und gefährlichen Gegenständen, Getränkebehältern, Glas, Dosen, Hockern, pyrotechnischen Gegenständen, Wunderkerzen, Feuerwerkskörper, Waffen sowie Tonbandgeräten, Film-, Foto- und Videokameras, Tieren, dazu zählen auch Begleit-/Assistenztiere, und große Mengen an Speisen ist untersagt. Taschen und Rucksäcke dürfen eine Maximalgröße von DIN A4 nicht überschreiten. Bei Nichtbeachtung und Nichteinhaltung dieses Verbotes erfolgt der Verweis des Veranstaltungsortes.

7. Verbot von Film- und Tonaufnahmen
Ton-, Film- und Videoaufnahmen - auch für den privaten Gebrauch - sind untersagt.

8. Ausfall oder Verlegung der Veranstaltung
Über Ausfälle, Verlegungen und Änderungen von Veranstaltungen bitten wir Sie, sich regelmäßig hier auf unserer Homepage zu informieren. Bitte beachten Sie aber auch Presse-, Funk- und Fernsehmeldungen im Vorfeld Ihrer gewünschten Veranstaltung.

9. Umtausch / Rücknahme
Ein Umtausch und die Rücknahme bereits gekaufter Eintrittskarten ist grundsätzlich ausgeschlossen. (Bei dem Verkauf von Tickets für eine Konzert-, Musical-, Theater-, Sport- oder sonstige Freizeitveranstaltung liegt kein Fernabsatzvertrag im Sinne des § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB vor.) Auch bei Verlust der Eintrittskarte ist kein Ersatz möglich.

Ausnahmen sind Absage oder terminliche Verlegung einer Veranstaltung. Eintrittskarten werden in diesem Fall entsprechend der aktuell geltenden Rechtslage erstattet. Wird die Veranstaltung - in zumutbarem Rahmen - örtlich verlegt, behalten die Eintrittskarten ihre Gültigkeit. Ein Anspruch auf den Besuch eines bestimmten Veranstaltungsortes besteht nicht.

Wird die Veranstaltung auf Grund eines Umstands abgesagt, abgebrochen oder verschoben, den der Veranstalter nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt), ist das Recht des Besuchers, vom Vertrag zurückzutreten, ausgeschlossen. Im Falle der Absage oder des Abbruchs wird der Veranstalter die Veranstaltung, soweit und sobald möglich und zumutbar, nachholen. Wird die Veranstaltung verschoben oder – im Falle der Absage oder des Abbruchs – nachgeholt, behalten die Tickets für den Ersatztermin der Veranstaltung ihre Gültigkeit.

Sie nehmen mit dem Kauf von Eintrittskarten zur Kenntnis, dass gesetzliche Bestimmungen und Vorgaben zum Einlass zur Veranstaltung (z.B. ein eventueller "grüner Pass" o.ä., Tests, digitale oder analoge Zertifikate usw.) von uns umgesetzt werden müssen und nicht zum Kaufrücktritt berechtigen. Bei Nichteinhaltung der Bestimmungen und Vorgaben zum Einlass wird der Zutritt zur Veranstaltung nicht gewährt werden.

Der Veranstalter weist darauf hin, dass auch bei vollständiger Umsetzung eines angemessenen Schutz- und Hygienekonzepts sowie der Einhaltung aller gebotenen Hygienemaßnahmen eine Infektion des Besuchers mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) oder anderen Krankheitserregern nicht vollständig ausgeschlossen werden kann.

10. Weiterverkauf Tickets (Zweitmarkt)
10.1. Der Erwerber sagt verbindlich zu, die Eintrittskarte(n) ausschließlich für private Zwecke zu nutzen. Jeglicher gewerbliche Weiterverkauf der erworbenen Eintrittskarten ohne Einholung einer vorherigen Zustimmung durch den Veranstalter ist verboten.
10.2. Der private Weiterverkauf von Eintrittskarten zu einem höheren als dem aufgedruckten Kartenpreis zuzüglich nachgewiesener Gebühren, die bei dem Erwerb der Eintrittskarte tatsächlich berechnet worden sind, ist verboten.
10.3. Verstößt der Erwerber gegen eines der in Ziff. 1 und 2 normierten Verbote, so ist er für jeden Verstoß zur Zahlung einer Vertragsstrafe an den Veranstalter in Höhe von EUR 2.500,00 verpflichtet.
10.4. Der Veranstalter behält sich vor, Erwerber, die gegen die in Ziff. 1 und 2 normierten Verbote verstoßen, in Zukunft vom Ticketerwerb auszuschließen.

 
Haftungsausschuss
 

1. Inhalt des Onlineangebotes
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3. Urheber- und Kennzeichenrecht

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4. Datenschutz
Siehe: Datenschutzerkärung

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