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Altersbeschränkungen: Dürfen meine Kinder alleine auf Konzerte gehen?

Nach § 7 JuSchG dürfen Kinder unter 6 Jahren -auch in Begleitung von Erziehungsberechtigten oder erziehungsbeauftragten Personen- nicht zur Veranstaltung eingelassen werden. Kinder zwischen 6 und unter 14 Jahren dürfen nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person eingelassen werden. Jugendliche ab dem vollendeten 14. Lebensjahr dürfen ohne Begleitung personensorgeberechtigter oder erziehungsbeauftragter Personen eingelassen werden. Für Kinderveranstaltung gelten manchmal Ausnahmeregelungen. Bitte fragen Sie bei der Bestellung nach, sollten Kinder unter 14 Jahren die Veranstaltung besuchen wollen.


Kartenrückgabe / -umtausch: Ich habe bereits Tickets gekauft, bin nun aber am Konzerttag verhindert. Kann ich meine Karten zurückgeben oder umtauschen?

Eine Rückgabe von Tickets ist nicht möglich (Ausnahme: Ausfall oder Verlegung der Veranstaltung). Gemäß § 312b, Absatz 3, Nr. 6 BGB finden die Vorschriften über Fernabsatzverträge keine Anwendung auf Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Freizeitgestaltung. Dies bedeutet, dass beim Kauf von Eintrittskarten auch das zweiwöchige Widerrufs- und Rückgaberecht gänzlich ausgeschlossen ist.


Kartenrückgabe: Das Konzert, für das ich Karten erworben habe, fällt aus. Wie und wo bekomme ich mein Geld zurück?

Ein Umtausch und die Rücknahme bereits gekaufter Eintrittskarten ist grundsätzlich ausgeschlossen. (Bei dem Verkauf von Tickets für eine Konzert-, Musical-, Theater-, Sport- oder sonstige Freizeitveranstaltung liegt kein Fernabsatzvertrag im Sinne des § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB vor.) Auch bei Verlust der Eintrittskarte ist kein Ersatz möglich.

Ausnahmen sind Absage oder terminliche Verlegung einer Veranstaltung. Eintrittskarten werden in diesem Fall entsprechend der aktuell geltenden Rechtslage erstattet. Wird die Veranstaltung - in zumutbarem Rahmen - örtlich verlegt, behalten die Eintrittskarten ihre Gültigkeit. Ein Anspruch auf den Besuch eines bestimmten Veranstaltungsortes besteht nicht.

Wird die Veranstaltung auf Grund eines Umstands abgesagt, abgebrochen oder verschoben, den der Veranstalter nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt), ist das Recht des Besuchers, vom Vertrag zurückzutreten, ausgeschlossen. Im Falle der Absage oder des Abbruchs wird der Veranstalter die Veranstaltung, soweit und sobald möglich und zumutbar, nachholen. Wird die Veranstaltung verschoben oder – im Falle der Absage oder des Abbruchs – nachgeholt, behalten die Tickets für den Ersatztermin der Veranstaltung ihre Gültigkeit.

Sie nehmen mit dem Kauf von Eintrittskarten zur Kenntnis, dass gesetzliche Bestimmungen und Vorgaben zum Einlass zur Veranstaltung (z.B. ein eventueller "grüner Pass" o.ä., Tests, digitale oder analoge Zertifikate usw.) von uns umgesetzt werden müssen und nicht zum Kaufrücktritt berechtigen. Bei Nichteinhaltung der Bestimmungen und Vorgaben zum Einlass wird der Zutritt zur Veranstaltung nicht gewährt werden.

Der Veranstalter weist darauf hin, dass auch bei vollständiger Umsetzung eines angemessenen Schutz- und Hygienekonzepts sowie der Einhaltung aller gebotenen Hygienemaßnahmen eine Infektion des Besuchers mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) oder anderen Krankheitserregern nicht vollständig ausgeschlossen werden kann.


Ausfall eines Konzertes: leider habe ich vom Ausfall des Konzertes nicht erfahren und bin vergeblich angereist. Wer ersetzt mir nun meine Reisekosten?

Reise- und Übernachtungskosten werden generell nicht erstattet! Bitte informieren Sie sich daher regelmäßig auf unserer Homepage (www.globalconcerts.de) sowie in Presse, Funk und Fernsehen über eventuelle Änderungen Ihrer Veranstaltung.

Wenn Sie Ihre Tickets bei uns bestellen, erfassen wir bei der Bestellung auch Ihre E-Mail-Adresse und/oder Ihre Telefonnummer, damit wir Sie im Falle einer Änderung informieren können.


Ich habe meine Tickets verloren, können Sie sie mir bitte noch einmal ausdrucken?

Bei Verlust der Tickets ist generell kein Ersatz oder Nachdruck möglich. Eintrittskarten sind ähnlich wie Bargeld und sollten mit derselben Sorgfalt behandelt und aufbewahrt werden. Wenn Sie Ihre Tickets nicht mehr auffinden können, setzen Sie sich bitte mit unserer Ticket-Hotline unter 089 – 4900 9449 in Verbindung und wir versuchen, eine gemeinsame Lösung zu finden.


Zweitmarkt: Kann ich Tickets auf Ebay / Ebay – Kleinanzeigen / anderen Wiederverkaufs-Plattformen kaufen?

Von einem Kauf auf einer Wiederverkaufs- oder Auktionsplattform im Internet raten wir dringend ab! Nicht nur werden hier durch teilweise enorme Aufschläge die Tickets überteuert verkauft, es besteht außerdem die Gefahr keinerlei Tickets oder gefälschte Tickets zu erhalten!

Natürlich ist nicht jeder Verkäufer bei EBay oder ähnlichen Seiten automatisch „Schwarzhändler“ – oft versuchen auch nur Kunden, die aus persönlichen Gründen verhindert sind, ihr Ticket weiter zu verkaufen. Jedoch bleibt ein Risiko bestehen, weshalb wir von einem Kauf auf derartigen Internetseiten abraten!

Kaufen Sie Ihre Tickets bei einem offiziellen Anbieter oder einer offiziellen Vertrags-Vorverkaufsstell ewie z. B.: Ticketmaster, München Ticket oder Eventim


Einlass / Öffnungszeiten: Ab wann ist Einlass zu den Konzerten / wann öffnet die Abendkasse?

Bei kleineren bis mittleren Veranstaltung beginnt der Einlass in der Regel 1 Stunde vor Konzertbeginn. Bei größeren Veranstaltungen kann der Einlass bereits 1,5 – 2 Stunden vor Konzertbeginn starten. Die auf dem Ticket angegebene Uhrzeit ist immer der geplante Konzertbeginn. Die Abendkassen öffnen in der Regel gleichzeitig mit dem Einlass.


Open-Air Veranstaltungen: was passiert mit der Veranstaltung bei schlechtem Wetter?

Eine Open-Air-Veranstaltung findet in der Regel bei jeder Witterung statt – also auch bei Regen. Bitte seien Sie sich dessen vor Kauf eines entsprechenden Tickets bewusst. Eine Karten-Rückgabe wegen schlechter Witterung ist ausgeschlossen, solange keine akute Gefährdung der Zuschauer besteht. Über eine Verlegung oder Absage entscheidet der Veranstalter in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden in der Regel kurzfristig vor Ort.


Backstage-Karten: Kann man bei Ihnen Backstage-Tickets erwerben / die Künstler treffen?

Zwar gibt es für manche Veranstaltungen eine limitierte Anzahl von sogenannten „Packages“, die z. B. ein kurzes Treffen, auch „Meet & Greet“ genannt, mit dem jeweiligen Künstler vor oder nach dem Konzert enthalten. Die Möglichkeit, einen Backstage-Pass zu kaufen gibt es jedoch generell nicht. Bitte haben Sie auch Verständnis dafür, dass wir zum Schutz der Künstler in keinem Fall Informationen über Aufenthaltsorte oder Kontaktdaten weitergeben werden.


Gibt es am Einlass immer Sicherheitskontrollen?

Beim Einlass findet unter Umständen eine Sicherheitskontrolle statt. Der Ordnungsdienst ist vom Veranstalter angewiesen, gegebenenfalls Leibesvisitationen vorzunehmen. Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Preises der Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt dem Veranstalter vorbehalten. Die Eintrittskarte berechtigt zum einmaligen Besuch der auf der Karte genannten Veranstaltung. Beim Verlassen des Veranstaltungsortes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.


Lautstärke: sollte ich meine Ohren schützen?

Bei Konzerten kann aufgrund der Lautstärke die Gefahr von Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. Wir stellen daher Ohrstöpsel zum Selbstkostenpreis an der Abendkasse, Gästeliste, Merchandise-Stand oder Infopoint zur Verfügung. Der Besuch des Konzertes ohne Ohrschützer erfolgt auf eigene Gefahr.


Was darf ich alles NICHT zu einem Konzert mitbringen?

Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Tonbandgeräten, Film-, Foto- und Videokameras, sperrigen Gegenständen, Kühltaschen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Wunderkerzen, Waffen und ähnlich gefährlichen Gegenständen sowie Tieren ist untersagt. Bei Nichtbeachtung und Nichteinhaltung dieses Verbotes erfolgt der Verweis vom Veranstaltungsort (ohne Erstattung des Kartenpreises).


Darf ich das Konzert fotografieren / aufnehmen?

Nein, Ton-, Film- und Videoaufnahmen - auch für den privaten Gebrauch - sind grundsätzlich untersagt.


Wohin kann ich mich wenden, wenn ich mit der Arbeitsweise von Global Concerts als Verkäufer von Eintrittskarten nicht einverstanden bin?

Die EU-Kommission hat zur außergerichtlichen Online-Beilegung innerdeutscher verbraucherrechtlicher Streitigkeiten eine interaktive Website geschaffen, die gleichermaßen für Verbraucher sowie Online-Händler als zentrale Anlaufstelle dient. Sie finden diese Online-Streitbeilegungs-Plattform hier: http://ec.europa.eu/consumers/odr